Fruchtsaft Nektar Direktsaft: was regelt die FrSaftErfrischGetrV?
Fruchtsaft Nektar Direktsaft: Die Verordnung legt fest, welche Anforderungen die verschiedenen Produkte erfüllen müssen. So enthalten **Fruchtsaftgetränke** lediglich zwischen 6 % und 30 % Fruchtsaftanteil. Zusätzlich dürfen Zucker und Aromastoffe zugesetzt werden.
**Nektare** müssen je nach Fruchtart mindestens 25 % bis 50 % Fruchtsaft enthalten. Zudem ist die Zugabe von Wasser erlaubt, und bis zu 20 % Zucker oder Honig dürfen hinzugefügt werden, um den Geschmack auszugleichen.
Das entsprechende Dokument finden Sie hier: FrSaftErfrischGetrV.
Direktsaft vs. Saft aus Konzentrat
Der wesentliche Unterschied bei Säften liegt in der Herstellung:
- **Direktsäfte** werden direkt aus der Frucht gepresst, ohne Wasserentzug oder -zugabe. Meist erfolgt die Gewinnung schonend und kalt (NFC = Not From Concentrate).
- **Säfte aus Konzentrat** entstehen, indem dem Saft physikalisch Wasser entzogen wird. Später wird dem Konzentrat wieder Wasser hinzugefügt, um den ursprünglichen Zustand zu rekonstruieren. Diese Methode ist wirtschaftlich günstiger, kann aber geschmackliche Veränderungen mit sich bringen.

Besonderheiten bei Ingwersäften und Muttersäften
Bei Ingwersäften ist Vorsicht geboten: Manche Hersteller bewerben ihren Saft als „Direktsaft“ oder „100 % Saft“, obwohl oft bis zu 5 % Zitronensaft zur Haltbarmachung zugesetzt werden. Verbraucher sollten deshalb genau auf die Zutaten achten.
**Muttersäfte** sind eine spezielle Form der Direktsäfte, die aufgrund ihrer intensiven Geschmacks- und Sensorikeigenschaften meist nicht pur getrunken werden. Sie enthalten keine Zusatzstoffe wie Zitronensäure oder Vitamin C. Eine rechtliche Definition für Muttersäfte gibt es nicht; der Begriff stammt aus der Praxis.
Verstehen Sie die Unterschiede bei Fruchtsaft, Nektar, Direktsaft – für bewussten Genuss und informierte Kaufentscheidungen!
PS: einen weiteren Artikel zum Thema "Extrakt, Konzentrat, Sirup" finden Sie HIER.