Nun, nicht so ganz. Also grob muss man einmal unterscheiden zwischen Direktsäften, Säften aus Konzentrat, Nektaren und Fruchtsaftgetränken.
Wie es sich mit den o.g. Erzeugnissen im Detail verhält ist ziemlich genau im Deutschen Lebensmittelbuch bzw. in der FrSaftErfrischGetrV geregelt. Das ist bürokratisch und bedeutet “Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke”.
Hier findet sich z.B. dass Fruchtsaftgetränke nur zwischen 6% und 30% Fruchtsaft zu enthalten brauchen und neben Zucker auch Aromastoffe zugesetzt werden dürfen.
Nektare hingegen müssen je nach Fruchtart mindestens zu 25% bis 50% aus Fruchtsaft bestehen. Neben Wasser kann bis zu 20% Zucker oder Honig zugesetzt sein.
Spannender wird es bei den eigentlichen Säften: hier wird unterschieden zwischen Direktsäften und Saftkonzentraten. Zu letzterem hatten wir im vorherigen Blog bereits etwas geschrieben, denn dieses sind Säfte, denen auf physikalischem Wege ihr ursprüngliches Wasser entzogen wurde, damit dann später, an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit wieder anderes Wasser hinzugefügt werden kann. Das hierbei das Raum-Zeit-Kontinuum keinen Schaden nimmt, ist bereits das positivste, was man über diese intensive Bearbeitung des Saftes sagen kann. Aber günstig ist er halt, der Saft aus Saftkonzentrat (Stichwort komparative Kostenvorteile).
Bei Direktsäften hingegen ist alles ganz klassisch: Frucht -> Saftpresse -> Saft. Hier wird kein Wasser entzogen oder hinzugefügt. In aller Regel sind auch alle Säfte kalt, d.h. ohne Zuführung externer Wärme, gepresst -- nur wenige Früchte benötigen eine vorherige Wärmebehandlung. Im professionellen Bereich werden diese Säfte mit den Zusatz NFC (not from concentrate) gekennzeichnet. Aber auch hier gilt es beim Ingwer auf die Feinheiten zu achten, denn es gibt Anbieter die “Ingwer-Direktsaft” und “100% Saft” bewerben. Beides für sich genommen stimmt, allerdings enthält der Saft dann trotzdem 5% Zitronensaftanteil zu Haltbarmachung. Man muss als Verbraucher da schon sehr genau hinschauen, um zu verstehen, was man da kauft...
Eine besondere Form der Direktsäfte sind die sog. Muttersäfte. Darunter versteht man Direktsäfte, die sich aufgrund der geschmacklichen Intensität bzw. der sensorischen Beschaffenheit nicht zum unverdünnten Verzehr eignen, Holunder zum Beispiel. Muttersäfte enthalten keine weiteren Zutaten, also auch keine Zitronensäure oder Vitamin C zu besseren Haltbarmachung. Eine genaue Definition des Begriffes Muttersaft im Sinne des Lebensmittelrechts gibt es allerdings nicht, es handelt sich vielmehr um einen Begriff der gelebten Praxis.